Hartz IV: Keine Zumutbarkeitsuntergrenze - Frauen müssen als Prostituierte arbeiten
Prostitution ist seit dem Jahr 2002 nicht mehr sittenwidrig und rechtlich gesehen ein Job wie jeder andere auch. Deshalb dürfen Arbeitsämter arbeitslose Frauen, die von Hartz IV betroffen sind, in den Bereich 'sexueller Dienstleistungen' vermitteln.
Da es keine Untergrenzen bei der Zumutbarkeit von Jobs gibt, 'warum soll dann von einer erwachsenen Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen', so Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht.
Der Paragraph im Prostitutionsgesetz, der es verbietet die Frauen zu zwingen, gilt nämlich für Zuhälter. Bisher wurden Frauen zwar nur als Bedienungen an Bordelle vermittelt, aber schon die Ablehnung dieses Jobs kann für die Frauen Konsequenzen haben.
Der Autor dieses TextLastigen Blogs Oliver Thewes ist hauptberuflich IT Consultant für eine Kölner Firma und beschäftigt sich nebenberuflich mit eben diesen TextLastigen Dingen, die meistens im Langsatz verrichtet werden. Es sollen aber auch nicht der Stulien und der Dörch unerwähnt bleiben, die hier, wenn auch gerade eher sparsam, im standesgemäßen Langsatz bloggen.
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